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Allgemeine Geschäftsbedingungen      Stand 01/2016

Dana Friedrich erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Dana Friedrich  und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

Grundsätzlich gilt: Erst mit der Bezahlung der Sprachaufnahme gehen die Verwertungsrechte auf den Auftraggeber über; jedoch ausschließlich im vereinbarten Rahmen und zum vereinbarten Zweck. Die Abgeltung der Sprachaufnahme begründet jedoch keinen Konkurrenzausschluss. Totale Exklusivität (z.B. keine andere Werbung des Sprechers für einen bestimmten Zeitraum) oder Produktexklusivität (z.B. keine andere Kaffeewerbung für einen bestimmten Zeitraum) kann jedoch gegen ein im Einzelfall auszuhandelndes Zusatzhonorar vereinbart werden. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert.  AGB des Auftraggebers oder dessen Kunden widerspricht Dana Friedrich ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers oder dessen Kunden  durch Dana Friedrich bedarf es nicht.

 

Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

Die Exklusivitätsvereinbarung bedarf der Schriftform.

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Im Einzelnen:

Industriefilm
Unter den Begriff Industriefilm fallen Imagefilme, Produktpräsentationen, Lehr- und Sachfilme, technische Filme, Schulungsvideos etc. Diese sowie Sprachteile daraus dürfen ohne Genehmigung des Sprechers nicht zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet werden und vom Auftraggeber nur einem definierten und begrenzten Zuschauerkreis vorgeführt werden. 

 

Fernseh- und Hörfunkbeiträge
Es gelten nicht automatisch die AGB der Rundfunk- und Fernsehanstalten, maßgeblich ist die Individualabrede der Parteien. Sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde, gelten die nachstehenden Bedingungen sinngemäß. Werbespot-Layouts Mit der Bezahlung eines Layouts erhält der Auftraggeber das Recht, die Sprachaufnahme für Präsentationen und Markttests zu verwenden. 

 

Im Layoutstadium ist es dem Auftraggeber ferner gestattet, eine beliebige Anzahl von Motiven aus dem Sprachmaterial zu erstellen. Die Layouts dürfen jedoch keinesfalls ohne Genehmigung ausgestrahlt oder anderweitig einer breiten Öffentlichkeit z.B. zu Werbe-, Informations- oder Verkaufszwecken zugänglich gemacht werden. Für den Fall der Ausstrahlung ist zusätzlich zum Layouthonorar ein Verwertungshonorar fällig. Dasselbe gilt für jeden einzelnen Fall der Verwertung von Teilen eines Layouts.

Werbespot-Reinzeichnungen
Mit der Bezahlung eines einzelnen Spots erhält der Auftraggeber das Recht zur Ausstrahlung des jeweiligen Spots innerhalb des vereinbarten Ausstrahlungsgebiets, mittels des vereinbarten Mediums für die vereinbarte Dauer, gerechnet ab der ersten Verwertung (Nutzung/Veröffentlichung). Verwendet der Auftraggeber einen Spot oder (Sprach-)Teile eines Spots zur Herstellung eines anderen oder neuen Werbespots, so wird jeweils ein weiteres Verwertungshonorar fällig; gleiches gilt für den Wechsel von einem zum anderen Medium (z.B. wenn aus einem Funkspot oder Teilen daraus ein Kinospot wird), der Nutzung in zusätzlichen Regionen oder Ländern und / oder bei der Inanspruchnahme anderer Medien wie dem Internet, Multimediaanwendungen etc. 

 

Honorare
Für die Höhe der einzelnen Honorare gilt, soweit nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde, die jeweils aktuelle Preisliste des Sprechers, die jederzeit angefordert werden kann. Für den Fall, daß ein Produktionstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden kann, so wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des individuellen Honorars (jedoch mindestens 250,- EUR) zur Zahlung an den Sprecher fällig; es sei denn, der Auftraggeber sagt die Produktion rechtzeitig, das heißt werktags mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab. 

 

Kann der Sprecher einen verabredeten Produktionstermin aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, wie z.B. Krankheit oder höherer Gewalt nicht einhalten, so haftet er nicht für etwaige damit verbundene Kosten des Auftraggebers. 

 

Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sprecher vor der ersten Ausstrahlung mitzuteilen, wann eine Sprachaufnahme, ein Layout und / oder ein Spot, sei es im Original oder in abgeänderter Form, mittels des ursprünglich vereinbarten oder eines anderen Mediums, innerhalb eines neuen Gebietes oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums gesendet wird. Sollte der Auftraggeber diese Informationen in begründeten Ausnahmefällen nicht rechtzeitig geben können, muß er sie dem Sprecher in jedem Fall spätestens binnen 10 Tagen nach der Erstausstrahlung nachreichen. Kommt der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht fristgemäß nach, so kann der Sprecher 10% Zinsen p.a. aus dem Rechnungsbetrag für die Zeitspanne verlangen, die zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Information fällig war (spätestens 10 Werktage ab Ausstrahlung), und dem Tag, an dem der Sprecher von der Ausstrahlung erfährt, vergangen ist. Das Recht, im Falle des Zahlungsverzuges nach Rechnungsstellung, Verzugszinsen zu verlangen, bleibt davon unberührt. 

 

Vertragsverletzung
Im Falle eines Verstoßes gegen die Informationspflicht oder bei Verwendung oder Verbreitung einer Sprachaufnahme, eines Layouts oder Spots entgegen der Vereinbarung, z.B. über den vereinbarten Zeitraum, Bereich oder das vereinbarte Medium hinaus, verpflichtet sich der Auftraggeber - unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Verwertungshonorars - für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme des 10-fachen Verwertungshonorars an den Sprecher zu zahlen. 

In gleichem Maße haftet der Auftraggeber für Verstöße, die von auf seine Veranlassung an der Produktion beteiligten Dritten verursacht werden. 

 

Haftung
Der Sprecher haftet nicht für den Inhalt der Produktionen. 

 

Geltung der AGB 

Die vorstehenden AGB gelten mit Auftragsvergabe an den Sprecher als vereinbart, im Übrigen gelten nicht automatisch die AGB des Auftraggebers. 

 

Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand 

Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnsitz von Dana Friedrich. 

 

Schlussbestimmung 

Sollte eine Klausel in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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